AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen The Green Rostock Apartment Hotel

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen vom rostock apartment LIVING HOTEL.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen und Vorstellungsgespräche) bedürfen der vorherigen Zustimmung.

II. Vertragsabschluss, Bereitstellung der Apartments

1. Der Vertrag kommt durch eine feste Reservierung und Reservierungsbestätigung zustande. Vertragspartner sind der Gast und rostock apartment LIVING HOTEL. Hat ein Dritter gebucht, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment. Das gebuchte Apartment steht am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Anreisewünsche nach 17 Uhr stimmt der Gast vorher ab. Erfolgt die Rückgabe nach 12 Uhr wird zusätzlich der aktuelle Tagespreis berechnet.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die Preise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer ein.

2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes in der Reservierungsbestätigung vereinbart wurde, am Anreisetag vollständig zu begleichen. Bei längeren Aufenthalten ab sieben Nächten, Reservierung mehrerer Apartments oder zu gesetzlichen Feiertagen sowie Messeterminen kann das rostock apartment LIVING HOTEL bei der Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen.

3. Bei vorliegenden Kostenübernahmen gelten im Falle des Verzuges die gesetzlichen Regelungen. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegen Forderungen vom rostock apartment LIVING HOTEL aufrechnen.

IV. Rücktritt

1. Der Gast hat das Recht bis 12 Uhr am Vortag der Anreise kostenfrei zu stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 80 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

2. Bei einer Stornierung eines Aufenthaltes ab sieben Nächten, einer Reservierung mehrerer Apartments oder zu gesetzlichen Feiertagen sowie Messeterminen ist eine kostenfreie Stornierung bis sieben Tage vor Anreise möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 80 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

V. Haftung

1. Das rostock apartment LIVING HOTEL haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird unverzüglich für Abhilfe gesorgt. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um eine Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Das rostock apartment LIVING HOTEL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

3. Soweit dem Gast ein Garagen- oder anderer Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalte kommt eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.

4. Schlüsselverlust: Der Verlust des Zimmerschlüssels ist unverzüglich zu melden, um die Sicherheit in unserem Haus zu gewährleisten. Da der Zimmerschlüssel einer Zentralschließanlage zugehörig ist, führt der Verlust des Zimmerschlüssels zu einer Berechnung von 225,00 Euro. Der Verlustpreis ist unverzüglich zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

VI. Hausordnung

1. Aufgrund der gehobenen Ausstattung erwarten wir von allen Gästen einen pfleglichen Umgang mit der Einrichtung. Das rostock apartment LIVING HOTEL behält sich das Recht vor, das Mietverhältnis ggf. vorzeitig zu beenden, sollten sich andere Gäste gestört fühlen.

2. Das Rauchen ist nur auf den Balkonen sowie in der Garage gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erhebt das Hotel eine Gebühr von 250 €. Dasselbe gilt bei festgestelltem Rauchgeruch nach Auszug.

VII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Gastes sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rostock. Es gilt im Übrigen deutsches Recht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann eine Regelung vereinbart werden, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.