-The Green Rostock Apartment Hotel.AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen The Green Rostock Apartment Hotel

Stand: September 2026

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des The Green Rostock Apartment Hotel (nachfolgend „Hotel“).

2. Die Apartments werden ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB überlassen. Ein Wohnraummietverhältnis wird auch bei längeren Aufenthalten nicht begründet.

3. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (z. B. Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche, Castings, Foto- oder Filmaufnahmen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

5. Erfolgt die Buchung über ein Vermittlungsportal oder eine sonstige Buchungsplattform, gelten ergänzend die dort ausgewiesenen Tarif- und Stornierungsbedingungen des gebuchten Tarifs. Sie gehen den Regelungen in Ziffer IV. vor, soweit sie dem Gast vor Abschluss der Buchung zur Kenntnis gebracht und ausdrücklich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, Bereitstellung der Apartments

1. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Reservierungsanfrage des Gastes durch das Hotel zustande; die Annahme erfolgt in der Regel durch die Reservierungsbestätigung in Textform. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

2. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern er gegenüber dem Hotel eine entsprechende ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.

3. Der Gast hat Anspruch auf die Bereitstellung eines Apartments der gebuchten Kategorie, nicht auf ein bestimmtes Apartment.

4. Das gebuchte Apartment steht am Anreisetag ab 15:30 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise nach 17:00 Uhr stimmt der Gast vorher mit dem Hotel ab. Erscheint der Gast ohne vorherige Abstimmung bis 18:00 Uhr nicht und ist er auch nicht erreichbar, kann das Hotel das Apartment anderweitig vergeben; die Regelungen in Ziffer IV. bleiben unberührt.

5. Wird das Apartment nach 12:00 Uhr des Abreisetages zurückgegeben, gilt automatisch ein Late Check-out. Das Hotel berechnet hierfür ein Entgelt von 20,00 € je Apartment. Erfolgt die Rückgabe nach 13:00 Uhr, berechnet das Hotel für die weitere Nutzung stattdessen den aktuellen Tagespreis eines weiteren Übernachtungstages.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer. Die Kurabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von derzeit 3,70 € pro Tag und erwachsenem Gast ist im Übernachtungspreis nicht enthalten und wird gesondert erhoben. Weitere gesetzlich oder kommunal vorgeschriebene Abgaben werden, soweit sie anfallen, ebenfalls gesondert ausgewiesen.

2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit in der Reservierungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, spätestens am Anreisetag vollständig zu begleichen.

3. Bei Aufenthalten ab sieben Nächten, bei der Reservierung mehrerer Apartments sowie zu gesetzlichen Feiertagen, Messe- und Großveranstaltungsterminen kann das Hotel eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, auch in Form einer Kreditkartengarantie. Die Vorauszahlung ist der Höhe nach auf den vereinbarten Gesamtpreis begrenzt; Höhe und Fälligkeit werden in Textform vereinbart.

4. Bei Aufenthalten ab 28 Nächten kann das Hotel zusätzlich eine Kaution in Höhe von bis zu einer Monatsmiete verlangen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Apartments unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, abgerechnet und ein etwaiger Restbetrag zurückgezahlt, soweit dem keine berechtigten Ansprüche des Hotels entgegenstehen.

5. Kommt der Gast mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch im Fall einer Kostenübernahme durch Dritte.

6. Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Gast nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

1. Bei Verträgen über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die nachfolgenden Stornierungsregelungen, soweit für den gebuchten Tarif nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Der Gast kann bis 12:00 Uhr am Tag vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren. Die Stornierung soll in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen.

3. Bei Aufenthalten ab sieben Nächten, bei der Reservierung mehrerer Apartments sowie zu gesetzlichen Feiertagen, Messe- und Großveranstaltungsterminen ist eine kostenfreie Stornierung bis sieben Tage vor dem Anreisetag möglich.

4. Bei späterer Stornierung, bei Nichtanreise sowie bei vorzeitiger Abreise berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Gesamtpreises für die Übernachtungsleistung. Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden nicht berechnet. Das Hotel lässt sich ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung des Apartments anrechnen und bemüht sich um eine anderweitige Vermietung.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

6. Für Tarife, die ausdrücklich als nicht erstattungsfähig gekennzeichnet und gegenüber dem flexiblen Tarif preisreduziert sind, gelten die dort ausgewiesenen Bedingungen; Ziffer 5 bleibt unberührt.

V. Rücktritts- und Kündigungsrechte des Hotels

1. Das Hotel kann den Vertrag durch Erklärung in Textform mit sofortiger Wirkung beenden, wenn

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, insbesondere Brand, Wasser- oder Sturmschaden, Ausfall der Energie- oder Wasserversorgung, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse;

b) der Gast bei der Buchung objektiv unzutreffende oder irreführende Angaben über vertragswesentliche Umstände gemacht hat, insbesondere über seine Person, seine Zahlungsfähigkeit oder den Zweck des Aufenthalts;

c) Zweck oder Anlass des Aufenthalts rechtswidrig ist oder objektiv eine Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder der Sicherheit des Hauses und seiner Gäste zu besorgen ist, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

d) der Gast das Apartment entgegen Ziffer I.4 unbefugt weitervermietet oder zweckwidrig nutzt;

e) der Gast trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder eine vereinbarte Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Kaution nicht fristgerecht erbringt.

f) eine technische Störung, die nicht dem Verantwortungsbereich des Hotels zuzurechnen ist – insbesondere eine Fehlfunktion oder ein Ausfall der Systeme eines Vermittlungsportals, des Channel-Managers oder der Datenübertragung zwischen diesen Systemen –, dazu geführt hat, dass ein Apartment mehrfach vergeben wurde und deshalb nicht bereitgestellt werden kann.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht des Hotels, die Reservierungsbestätigung wegen Irrtums oder unrichtiger Übermittlung anzufechten (§§ 119, 120 BGB), insbesondere bei fehlerhafter Datenübertragung zwischen Buchungssystemen.

3. Wird der Vertrag nach Ziffer 1 beendet, erstattet das Hotel bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht, es sei denn, das Hotel hat den Beendigungsgrund zu vertreten; Ziffer VII. bleibt unberührt.

4. Kann das Hotel ein gebuchtes Apartment aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bereitstellen, informiert es den Gast unverzüglich, bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzunterbringung in vergleichbarer Lage und Qualität und trägt die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten einschließlich eines erforderlichen Transfers.

VI. Pflichten des Gastes, Hausordnung

1. Das Apartment und seine Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder seine Besucher schuldhaft verursachen. Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

2. Das Apartment darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden. Die Aufnahme weiterer Übernachtungsgäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und kann gesondert berechnet werden. Tagesbesuch ist gestattet, soweit der Hausfrieden nicht gestört wird.

3. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Feiern und vergleichbare Veranstaltungen in den Apartments sind nicht gestattet.

4. Das Rauchen – einschließlich E-Zigaretten und vergleichbarer Produkte – ist in den Apartments und allen Innenräumen untersagt und ausschließlich auf den Balkonen gestattet. Bei Zuwiderhandlung sowie bei nach dem Auszug festgestelltem Rauchgeruch berechnet das Hotel für die erforderliche Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung eine Pauschale von 250 €. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

5. Haustiere sind nach vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform willkommen; je Apartment dürfen höchstens zwei Tiere mitgebracht werden. Für die Mitnahme kann ein gesondertes Entgelt berechnet werden. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Apartment zurückgelassen werden.

6. Bei Verlust einer Schlüsselkarte oder eines Schlüssels berechnet das Hotel die tatsächlich entstehenden Kosten für Ersatz und, soweit erforderlich, für die Umprogrammierung der Schließanlage.

7. Stört ein Gast trotz vorheriger Abmahnung den Hausfrieden erheblich oder verstößt er wiederholt gegen wesentliche Pflichten nach dieser Ziffer, kann das Hotel den Vertrag außerordentlich kündigen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Störung so schwer wiegt, dass dem Hotel die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

VII. Haftung

1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und für Schäden, die von einer übernommenen Garantie umfasst sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf, sorgt das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Gastes unverzüglich für Abhilfe. Der Gast ist gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sollten dem Hotel zur Aufbewahrung übergeben werden; andernfalls ist die Haftung des Hotels hierfür nach § 702 Abs. 1 BGB begrenzt. Ansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige beim Hotel macht (§ 703 BGB).

5. Wird dem Gast ein Garagen- oder anderer Stellplatz zur Verfügung gestellt, auch gegen Entgelt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande; eine Überwachungspflicht besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffern 1 und 2.

VIII. Meldepflicht, Datenschutz

1. Gäste aus dem Ausland sind nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, bei der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen und sich auf Verlangen auszuweisen.

2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Hotels verarbeitet, abrufbar unter www.the-green.de/datenschutz.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rostock. Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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